Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass man keine Mitschuld trägt, wenn man als Radfahrer:in übersehen und ohne Helm in einen Unfall verwickelt wird. Es ist tagsüber ein erheblich fahrlässiges Verhalten des/der Autofahrer:in und somit müssen alle Folgekosten auch beglichen werden. Das Aktenzeichen dazu ist Az 13 U 1187/20. So zu lesen bei heise.de und beim Weser-Kurier.
Grundsätzlich ist das Thema bereits schon höchstrichterlich geklärt, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 17.06.2014 – VI ZR 281/13 feststellte (Details dazu).